Reglement

Auf den Bahnen dürfen ausschliesslich ELEKTROFAHRZEUGE, im Massstab 1:10 oder kleiner, bewegt werden.

Folgende Fahrzeuge sind zugelassen:  

Onroadbahn:

  - Tourenwagen

   - Formel 1

   - Pancar  

 

Offroadbahn:

   - Buggy

   - Truggy

   - SC Truck

   - Rally  

 

Driftbahn:

   - Driftfahrzeuge mit entsprechenden Pneus  

 

Scale-/Crawlerbahn:

   - Scaler

   - Crawler

 

 

 

Es dürfen nur die oben erwähnten Fahrzeuge auf den jeweiligen Pisten bewegt werden.

Die Fahrrichtung ist GEGEN den Uhrzeigersinn. Jegliches Fahren gegen die Fahrrichtung ist untersagt.  

Die Bahnen dürfen nicht mit Strassenschuhen betreten werden.    

In der ganzen Halle herrscht striktes Rauchverbot. Zigarettenstummel werden in den Aschenbecher getan.  

Die Halle, die Einrichtung und die sanitäre Anlage ist mit Sorgfalt zu behandeln. Jeder hinterlässt alle Bereiche so, wie angetroffen. Bei Schäden an der Halle, der Einrichtung oder der sanitären Anlage muss dies umgehend dem Vorstand oder einem anderen Clubmitglied gemeldet werden. Bei mutwilliger Beschädigung kann ein Ausschluss durch den Vorstand ausgesprochen werden.  

Es stehen Tische zum Schrauben bereit. Die Tische werden so zurückgelassen wie sie angetroffen wurden.  

 

ACHTUNG!

Nicht jeder Tisch hat eine Steckdose. Wer Akkus laden will kann sich eine freie Steckdose nehmen. Bitte Sprecht euch untereinander ab.  

 

AKKUS WERDEN NUR IN DEN DAFÜR VORGESEHENEN SAFETY BAGS GELADEN!  

Der Schrauberbereich wird so zurückgelassen wie er angetroffen wird. Abfall kann in den dafür vorgesehenen Eimern entsorgt werden.   Elektroschrott wie defekte Regler, Akkus etc. können NICHT in der Halle entsorgt werden. Dafür ist jeder selbst zuständig.  

 

Clubmitglieder dürfen alle Bahnen gratis nutzen für alle Anderen geltenfolgende Preise:

 

Abendfahrten: Fr. 15.-

Tagesfahrten: Fr. 20.-

 

Die Gebühren sind vor Ort und in Bar zu zahlen. Der Betrag kann einem Clubmitglied abgegeben werden. 

Der Verein übernimmt keine Haftung für durch Fahrzeuge verursachte Personen- oder Sachschäden.  

Der Fahrer ist verantwortlich für die Fahrtüchtigkeit seines Modells und der Fernsteueranlage. Bei Verstoss gegen das Reglement kann ein Fahrverbot durch den Vorstand ausgesprochen werden.    

 

 

Zusatz für Fluggeräte

Es dürfen Fluggeräte wie z.B. Drohnen in der Halle geflogen werden solange man keine Fahrer ablenkt / behindert. Die Drohnen dürfen ausschliesslich an Stellen geflogen werden an welchen keine Leute stehen. Wenn sich ein Fahrer durch eine Drohne belästigt fühlt kann dieser ein «temporäres Flugverbot» aussprechen. Bei mehrfachen Verstössen kann ein permanentes Flugverbot verhängt werden.

 

Zusatz für den Schnuppertag  

Für «Schnupperis» gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen auch. Dazu kommt folgendes:  

Wenn mehrere Leute gleichzeitig kommen, können wir nicht garantieren das für jeden ein Fahrzeug bereitsteht. In diesem Falle nimmt man aufeinander Rücksicht und wechselt sich ab.  

Den geliehenen Fahrzeugen ist Sorge zu tragen.  

Der Fahrzeugbesitzer kann jeder Zeit sein Fahrzeug zurückverlangen.